Vorsorgeauftrag

Wir stehen Ihnen für eine allgemeine Beratung oder als Beauftragte im Vorsorgeauftrag gerne zur Verfügung. Sie bestimmen als handlungsfähige Person selbst, wie Ihr Leben im Falle einer Urteilsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit gestaltet  werden soll. Sie haben die Möglichkeit zu folgenden Verfügungen, damit die getroffenen Entscheidungen zu Lebzeiten Ihrem Willen entsprechen:

Vorsorgeauftrag

Bei einem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, welche bei Urteilsunfähigkeit für Sie handeln. Der Vorsorgeauftrag unterliegt den gleichen Formvorschriften wie das Testament (Eigenhändigkeit oder öffentliche Beurkundung). Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags kann beim Zivilstandsamt registriert werden. Die Vertrauensperson kümmert sich um laufende Verträge und Rechtsangelegenheiten, Ihr Vermögen und die Personensorge wie die Wahl eines Pflegeplatzes oder Unterstützung im Alltag.

Als Vertrauensperson können Sie sowohl eine natürliche Person (zum Beispiel eine nahestehende Person oder eine Treuhänderin) als auch eine juristische Person (zum Beispiel ein Treuhandbüro oder eine Rechtsberatung) oder auch mehrere Personen bestimmen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung geben Sie konkrete Anweisungen zu Ihrer medizinischen Behandlung und bestimmen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden, welche Therapien angewendet werden sollen, falls Sie darüber nicht mehr selber entscheiden können. Es besteht keine Formvorschrift. Muster für Patientenverfügungen erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen im Internet (z.B. FMH Patientenverfügung). Es empfiehlt sich, mit Ihrem Arzt Rücksprache zu halten.